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Kostenübernahme

Die Kostenübernahme für eine Nasenkorrektur wird nur in Ausnahmefällen von den Krankenkassen übernommen. Es muss hierbei eine funktionelle Störung des Nasenapparates vorliegen, die den Betroffenen in seiner Leistungsfähigkeit einschränkt und nur durch eine Nasenkorrektur behoben werden kann.

Operationen wie die Nasenoperation werden zudem nicht vor dem 18. Lebensjahr vollzogen, da die Wachstumsphase des menschlichen Körpers abgeschlossen sein muss. Somit besteht die Möglichkeit der Eigenfinanzierung einer Nasenkorrektur durch das Aufgreifen einer Arbeitsstelle oder eines Nebenjobs, um den nötigen Betrag für eine Nasenkorrektur aufzubringen.

Gängige Kosten für eine Nasenkorrektur liegen im Bereich der teueren Eingriffe. Bei einer Nasenkorrektur muss der Betroffene mit einer Summe von mindestens 3000 Euro rechnen, die den Aufwand und die Materialkosten der jeweiligen operierenden Klinik begleichen sollen.